Da ich im Rahmen einer Privatpraxis arbeite, habe ich keine Möglichkeit Verordnungen der gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Ein Praxisinhaber muss mit den gesetzlichen Krankenkassen einen umfassenden Rahmenvertrag eingehen, um seine physiotherapeutischen Leistungen vergütet zu bekommen.

Laut den Vorgaben der GKV umfasst eine physiotherapeutische Behandlung nur noch 8-12 Minuten. Um diesem Trend entgegen zu wirken, habe ich mich entschlossen keine Verträge mit der GKV zu schließen und biete meine Leistungen nur im Rahmen einer privaten Rechnungsstellung an.

Grundsätzlich gebe ich meine Leistungen auch an gesetzlich Versicherte ab, sofern diese die Kosten selbst zahlen.