FAQ

FAQ

Information. Fragen. Antworten.

Was ist ein sektoraler Heilpraktiker?

= ohne Umwege – direkt in die Therapie

Durch meine Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie (ausgestellt vom Gesundheitsamt Gießen) ist ein Erstkontakt ohne Verordnung möglich. Dadurch müssen gesetzlich Versicherte Patienten, die physiotherapeutische Behandlungen benötigen, nicht vorher zum Arzt gehen, sofern sie die Behandlungen selbst zahlen.

Eine tolle Sache für alle die, keine Zeit verlieren wollen, denn die Behandlung kann schnell losgehen, insofern es keine Anzeichen auf schwerwiegende körperliche oder psychische Erkrankung gibt.

Wie läuft der Ersttermin ab?

Idealerweise bringen Sie sportliche und bequeme Kleidung, sowie ein Handtuch mit.

Außerdem bitte ich Sie eventuell vorhandene Befunde über ärztliche Maßnahmen oder Therapieberichte von Ärzten und Kollegen zum Ersttermin mitzubringen.

Der Ersttermin beginnt mit einem ausführlichen Anamnese-Gespräch und bildet die Grundlage der therapeutischen Entscheidung. Um Störungen auf den Grund gehen zu können, werden Sie als Patient in Ihrem komplexen System aus verschiedenen Blickwinkeln analysiert.

Es folgt eine eingehende manuelle Untersuchung des Bewegungsapparates.

Anschließend wird anhand aller zur Verfügung stehenden Informationen ein Behandlungsplan erstellt und ausführlich besprochen.

Der Ersttermin dauert in der Regel mindestens 60 Minuten um genug Zeit für Anamnese, Beratung und Befundung zu haben.

Kosten der Behandlung (Kostenübernahme)?

Die Vergütung physiotherapeutischer Leistungen ist, im Gegensatz zur Abrechnung im ärztlichen Bereich, nicht abschließend durch eine Gebührenordnung geregelt. Der privatversicherte bzw. beihilfeberechtigte Patient muss also damit rechnen, dass er seine Aufwendung möglicherweise nicht voll erstattet bekommt.

Bei der Gestaltung der Rechnung gebe ich mir große Mühe für eine möglichst hohe Kostenerstattung.

Tipp: Um die Selbstbeteiligung für meine privatversicherten Patienten möglichst gering zu halten, gebe ich Ihnen gerne eine Empfehlung zur Zusammensetzung eines Rezeptes an die Hand, welches Sie bei Ihrem Arzt besprechen und nach dessen diagnostischen Vorgaben und Behandlungsvorstellungen erstellen lassen können.

Machen Sie auch Hausbesuche?

Ja, ich biete auch Hausbesuche an.

Warum kann ich keine „Kassenrezepte“ annehmen?

Da ich im Rahmen einer Privatpraxis arbeite, habe ich keine Möglichkeit Verordnungen der gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Ein Praxisinhaber muss mit den gesetzlichen Krankenkassen einen umfassenden Rahmenvertrag eingehen, um seine physiotherapeutischen Leistungen vergütet zu bekommen.

Laut den Vorgaben der GKV umfasst eine physiotherapeutische Behandlung nur noch 8-12 Minuten. Um diesem Trend entgegen zu wirken, habe ich mich entschlossen keine Verträge mit der GKV zu schließen und biete meine Leistungen nur im Rahmen einer privaten Rechnungsstellung an.

Grundsätzlich gebe ich meine Leistungen auch an gesetzlich Versicherte ab, sofern diese die Kosten selbst zahlen.

Behandlungsvertrag

Meist dient die private ärztliche Verordnung als Grundlage für den Behandlungsvertrag. Die dort aufgeführten Behandlungsmaßnahmen werden in den Behandlungsvertrag übernommen.

Findet die Therapie ohne ärztliche Verordnung statt, kann ich als sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie die Leistungen frei vereinbaren, sofern sie medizinisch notwendig ist.

Vor Beginn der Behandlung erfolgt eine Aufklärung, Beratung und Untersuchung.

Es liegt vor allem in Ihrem Sinn und Ihrer Verantwortung, dass Ihre Behandlung stattfindet.

Nicht wahrgenommene oder vergessene Termine werden in Rechnung gestellt, sofern keine rechtzeige Absage mindestens 24 Stunden vorher per Email, Telefon (Anrufbeantworter) oder WhatsApp eingetroffen ist.

Meine private Krankenversicherung bezahlt mir nicht alles, wieso?

Immer wieder versuchen private Krankenversicherungen, die Erstattung der von Therapeuten in Rechnung gestellten Honorare zu kürzen. Nicht selten wendet sich der Privatpatient dann an den Therapeuten – zum Beispiel mit der Frage, was “ortsübliche” Preise sein sollen oder dem Vorwurf, dass die Therapie “zu teuer” war.

Falls Ihre Private Krankenversicherung nicht die vollen Kosten für die Behandlungen erstatten möchte, finden Sie auf www.privatpreise.de wichtige Hintergrundinformationen zur aktuellen Rechtslage und Argumentationshilfen, mit denen Sie sich gegen unberechtigte Kürzungen der Erstattungsleistung zur Wehr setzen können.

Nach oben