Die Vergütung physiotherapeutischer Leistungen ist, im Gegensatz zur Abrechnung im ärztlichen Bereich, nicht abschließend durch eine Gebührenordnung geregelt. Der privatversicherte bzw. beihilfeberechtigte Patient muss also damit rechnen, dass er seine Aufwendung möglicherweise nicht voll erstattet bekommt.
Bei der Gestaltung der Rechnung gebe ich mir große Mühe für eine möglichst hohe Kostenerstattung.
Tipp: Um die Selbstbeteiligung für meine privatversicherten Patienten möglichst gering zu halten, gebe ich Ihnen gerne eine Empfehlung zur Zusammensetzung eines Rezeptes an die Hand, welches Sie bei Ihrem Arzt besprechen und nach dessen diagnostischen Vorgaben und Behandlungsvorstellungen erstellen lassen können.